Teichordnung |
348165
page-template,page-template-full_width,page-template-full_width-php,page,page-id-348165,eltd-cpt-2.3,ajax_fade,page_not_loaded,,moose-ver-3.5, vertical_menu_with_scroll,blog_installed,wpb-js-composer js-comp-ver-6.6.0,vc_responsive

Teichordnung

Alles über uns
Ordnung muss sein

Teichordnung

Werte Gäste!

Unser Verein wurde 1986 gegründet und die Teichanlage im gleichen Jahr errichtet. Um diese Anlage für Sie in einem einwandfreien Zustand zu erhalten, bitten wir Sie nachfolgende Hinweise zu beachten und einzuhalten.

Am Teich ist folgende Tageskarte (Ohne Beute!) erhältlich:

  • Tageskarte / Preis 10,00 €
  • Gruppenkarte / Preis 8,00 €
    • Preis pro Person beim Kauf von 10 Karten
  • Saisonkarte / Preis 150,00 €
  • Ferienkarte / Preis 50,00 €
    • Gültig für Schüler bis zum 15. Lebensjahr und nur in den Sommerferien

Mit dem Erwerb einer Angellizenz darf eine Person mit maximal zwei Angelruten und einem Einfachhaken (Schonhaken) fischen. Weitere montierte Angeln müssen sich hinter dem Fischer befinden. Es ist nicht gestattet, dass zwei Personen mit einer Tageskarte fischen, außer bei Saisonkarten Besitzer: Lebensgefährte/in oder Kinder bis zum 12. Lebensjahr dürfen mitfischen, aber nur wenn der Karteninhaber anwesend ist! Pro Person kann nur eine Tageskarte erworben werden.

Zum Landen eines Fisches ist unbedingt ein Unterfangkescher zu verwenden und auf hartem Untergrund ist eine mit Wasser gekühlte Abhakmatte von Vorteil.

Nach dem Fang müssen Fische sofort schonend zurückgesetzt werden.

Das Hältern eines Fisches in einem Setzkescher ist strengstens verboten!

Außerdem bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

  • Ausweispflicht (Landesfischerkarte) beim Kartenkauf.
  • Das Angeln im Schongebiet, am kleinen Teich und Biotop ist verboten.
  • Unterfangkescher müssen vor Ort desinfiziert werden.
  • Nachtfischen ist nicht erlaubt (außer zu festgesetzten Terminen bzw. nur Vereinsmitglieder).
  • Jeder Fischdiebstahl wird zur Anzeige gebracht!
  • Das Fischen mit sämtlichen Backwaren wie Brot, Semmel und ähnlich auftreibenden Ködern ist verboten.
  • Partikelfutter (Mais usw.) ist nur im gekochten Zustand erlaubt.
  • Das Befahren der Teichanlage mit Fahrräder oder E-Scooter ist nicht erlaubt.
  • Kein Verschmutzen des Dammes und Zerstören der Pflanzen sowie kein Betreten und Verunreinigen der Anrainergründe.
  • Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Selbst mitgebrachter Abfall und Müll muss auch von jedem selbst ordnungsgemäß entsorgt werden.
  • Außerhalb der erlaubten Fangzeit müssen Angelgeräte und Angelzubehör vom Damm weggeräumt werden.
  • Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur mit Aufsicht von Erwachsenen fischen.
  • Kein Laufen am Damm, unnötiger Lärm ist zu vermeiden.
  • Beim Fotografieren dürfen Fische nur auf Kniehöhe gehalten werden und sie müssen schnellstmöglich schonend zurückgesetzt werden.
  • Für alle Teiche gilt absolutes Schwimm- und Badeverbot. Auch Boote jeder Art sind verboten.
  • Bei groben Verstößen gegen die Teichordnung können von der Vereinsleitung rechtliche Schritte gegen die betreffende Person eingeleitet werden.

Hier können Sie die detaillierte Teichordnung herunterladen.

 

Bei groben Verstößen gegen die Teichordnung können von der Vereinsleitung rechtliche Schritte gegen die betreffende Person eingeleitet werden.

Die Teichanlage soll ein Ort der Ruhe und Entspannung sein!

Wir wünschen allen unseren Gästen einen angenehmen Aufenthalt und ein kräftiges Petri Heil!

Ihr Vereinsvorstand